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Verpflichtend: PU-Schulungen

Mit verpflichtenden Schulungen soll mehr Sicherheit für Arbeitnehmer umgesetzt und auf breiter Ebene implementiert werden. © Soudal

#IMPULS | Für Anwender von Polyurethanen (PU) – Produkten gelten zukünftig andere Nutzungsbedingungen. Gemäß Eintrag 74, Anhang XVII-Reach-Verordnung, wird die Inverkehrbringung und Verwendung von Produkten, die Diisocyanat enthalten, beschränkt. Dies geschieht aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung dieses Materiales. Betroffen sind alle Stoffe, Stoffbestandteile und Gemische mit einer Diisocyanatkonzentration von größer oder gleich 0,1 Gewichtsprozent.

Mit verpflichtenden Schulungen soll mehr Sicherheit für Arbeitnehmer umgesetzt und auf breiter Ebene implementiert werden. Unser Experte aus der Fachabteilung für Chemisch-Technische-Produkte, Ralph Ranzinger erklärt im Gespräch die neuen Anforderungen.

Seit vielen Jahrzehnten wird PU-Schaum im täglichen Gebrauch verwendet. Warum kommt jetzt eine verpflichtende PU-Schulung?

Die gesetzliche Grundlage wurde am 3 August 2020 mittels Verordnung (EU) 2020/1149 Eintrag 74 in Anhang XVII der REACH-Verordnung geschaffen, wodurch die Verwendung und Inverkehrbringung von Diisocyanaten in der EU beschränkt wurde. Hintergrund ist eine schon seit Jahren bestehende Entwicklung, Verarbeiter vor Produkten mit gesundheitsgefährlichen Inhaltsstoffen zu schützen.

Eine Möglichkeit könnte hier ein vollständiges Verbot sein, dies ist aber aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung von Polyurethanen (PU) in allen Gewerben nicht möglich. Die zweite Möglichkeit ist, Verarbeiter mit allen Möglichkeiten der Arbeitsplatz-Sicherheit vor einer zu großen Exposition durch Gefahrenstoffe zu schützen. Dies setzt neben der korrekten Anwendung von Arbeitsschutzausrüstung auch eine Schulung im richtigen Umgang mit dem Gefahrenstoff voraus. Arbeitgeber sind jetzt schon gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dazu verpflichtet. Die gesetzten Maßnahmen haben aus meiner Sicht zwei Ziele, erstens Unternehmen dazu zu bringen, auf nicht gesundheitsgefährdende Betriebsmittel umzusteigen und wo dies nicht möglich ist, den Umgang mit gefährlichen Betriebsmitteln nur durch dafür qualifiziertes Personal zu gewährleisten.

Was bedeutet das für den klassischen Anwender im Baubereich und in welchen Abständen muss die Schulung aufgefrischt werden?

Für alle professionelle Verarbeiter von PU-Produkten gilt diese Anforderung, dass sie Schulung machen oder auf andere Produkte umsteigen. Generell sollten Schulungen alle fünf Jahre aufgefrischt werden, eventuell auch früher durch betriebseigene Sicherheitsvertrauenspersonen.

Die Schulungen gliedern sich in mehrere Stufen, für Verarbeiter am Bau wäre beispielweise eine Grundschulung ausreichend. Aufbauschulungen und Fortgeschrittenen-Schulungen sind nur für jene Verarbeiter notwendig, welche unter anderem mit offenen Diisocyanatgebinden arbeiten müssen und einem hohen Expositionsrisiko unterliegen.

Welche Produkte sind von der Schulungspflicht betroffen und wer ist verantwortlich für die Umsetzung der Schulung?

Es sind grundsätzlich alle PU Produkte mit monomeren Diisocyanat Gehalt größer gleich 0,1 Gewichtsprozent betroffen. Im Jeweiligen Sicherheitsdatenblatt ist unter Abschnitt 3 immer eine Liste der gefährlichen Inhaltsstoffe inkl. ihres prozentuellen Gewichtsanteiles am Gesamtgemisch zu finden. Typische Stoffe sind m-TDI (monomeres Toluoldiisocyanat), m- MDI (monomeres Methylendiphenyldiisocanat) oder m- HDI (monomeres Hexamethylendiisocanat). Im Sicherheitsdatenblatt finden sich bereits alle wesentlichen Informationen zum sachgerechten Umgang und Expositionsgrenzwerte für den Arbeitsplatz.

Für die Schulung selbst ist zu sagen, dass es dem Arbeitgeber obliegt, dafür zu sorgen, dass betroffene Arbeitnehmer durch geeignete Experten (Präventivfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen) ihre Einschulung bekommen. Eine solche Schulung kann via Online-Training, Präsenzkurs oder internem Betriebstraining gegeben werden. Es ist am sinnvollsten, diese mit den anderen vorgeschriebenen Unterweisungen des ASchG zu kombinieren.

Bietet Schachermayer die Schulungen zukünftig auch selbst an?

Nein, Schachermayer trifft als Inverkehrbringer nur die Pflicht, Kunden über die Schulungserfordernis zu informieren, Sicherheitsdatenblätter kostenlos zur Verfügung zu stellen und weiterführende Unterlagen bzw. Informationsangebote der Lieferanten an die Kunden heranzutragen. Dies kann über die richtige Kennzeichnung der Produkte sowie mündliche oder schriftliche Auskunft geschehen.

Schachermayer stellte bisher schon Sicherheitsdatenblätter bzw. technische Merkblätter zu allen chemisch-technischen Produkten kostenlos über den Web-Shop zur Verfügung. Von unseren Kunden geforderte Zusatzinformationen werden auf Wunsch von unseren Lieferanten organisiert. Zusätzlich finden sich bei allen betroffenen PU-Produkten Links zu den Informations- und Schulungsseiten unserer Lieferanten.

Hier finden Sie das Informations-PDF zum Download (Quelle WKO)

Schulungsangebote finden Sie hier:

Soudal

Sika

Illbruck

Schulungspflichtige Produkte Schachermayer

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