Maschinen
Überprüfung von Absauganlagen
Behördliche Bestimmungen – sicher erfüllt

Unsere speziell geschulten Techniker übernehmen die Überprüfung von Absauganlagen für Holzbearbeitungsmaschinen gemäß den Bestimmungen der Grenzwerteverordnung.
So profitiert Ihr Unternehmen
- die Anlage entspricht den behördlichen Bestimmungen laut ÖNORM EN 12779 und BGI 739-1 Holzstaub
- Terminsicherheit durch jährliche Erinnerung
- Information über den Zustand der Anlage durch Prüfprotokoll (§ 5 ASchG)
- Hinweis auf erforderliche Reparaturen
Kontakt
Holzbearbeitungsmaschinen
T +43 732 6599 1445
E maschinenholz.service@schachermayer.at
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wünschen Sie weitere Informationen?
Voraussetzungen
- Freier Zugang zur betriebsbereiten Absauganlage und der zugehörigen Verrohrung.