Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Schachermayer GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website schachermayer.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt.
Auf der Website erscheinen Videos von Drittanbietern (wie z. B. YouTube). Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alternativen zu Bild- und Ton nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Wirkungsbereiches der Schachermayer GmbH liegen. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG-Richtlinie 1.2 nicht erfüllt sein.
Die farbliche Hervorhebung von interaktiven Elementen, wie Schaltflächen oder Links, erfolgt auf der Website ohne zusätzliche visuelle Hinweise, was den Erfolgskriterien der WCAG 1.4.1 widerspricht. Genutzte Farbschemata für Text- und Hintergrundkombinationen erfüllen in bestimmten Bereichen möglicherweise nicht das erforderliche Kontrastverhältnis. Dies könnte gegen die Erfolgskriterien der WCAG 1.4.3 verstoßen. Zudem könnten bestimmte nicht-textliche Elemente, wie visuelle Indikatoren bei Buttons oder grafische Bedienelemente, ein zu geringes Kontrastverhältnis zu angrenzenden Farben aufweisen und somit nicht den Anforderungen der WCAG 1.4.11 entsprechen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Unsere Website enthält interaktive Elemente und grafische Inhalte, die aktuell nicht vollständig den WCAG-Erfolgskriterien 1.4.1 (Farbverwendung), 1.4.3 (Kontrast) und 1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast) entsprechen. Die Anpassung dieser Elemente, einschließlich der Überarbeitung von Farbschemata und grafischen Bedienelementen, würde umfangreiche technische Änderungen und einen hohen Ressourceneinsatz erfordern. Nach sorgfältiger Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsvorschriften darstellt, da sie die Bereitstellung unserer zentralen Inhalte und Funktionen erheblich beeinträchtigen könnte.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Schachermayer GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Juni 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.6.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@schachermayer.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website schachermayer.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Schachermayer GmbH
E-Mail: info@schachermayer.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.