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| UID Erfassung |
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Das ist für SCH-Partner besonders wichtig!
Seit 1. Juli 2006 müssen laut Gesetzgeber (BGBl 103/2005) bei einer Rechnung beide UID-Nummern angeführt sein, sofern der
Rechnungsbetrag 10.000 Euro übersteigt. Beide UID-Nummern bedeutet: vom Lieferanten und vom Kunden, sonst ist kein
Vorsteuer-Abzug aus der jeweiligen Rechnung möglich!
Der Leiter des SCH-Rechnungswesens, Prokurist Reinhard Pammer, erklärt: "Ein Vorsteuerabzug ist in Österreich prinzipell
nur zwischen zwei "steuerlichen Unternehmern" möglich. Seit 1. Juli 2006 verlangt das Umsatzsteuergesetz (§11) die Angabe
beider UID-Nummern auf der Rechnung. Daher ersucht Schachermayer alle SCH-Partner, uns ihre UID-Nummer bekannt zu geben.
Wir wollen damit den Vorsteuerabzug unserer SCH-Partner-Unternehmen unterstützen."
Bitte geben Sie Ihre SCH-Kundennummer und Postleitzahl ein.
Diese beiden Felder werden mit den bei uns verspeicherten Daten
gegengeprüft um Zuweisungsfehler zu vermeiden.
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